RZ Raumdesigner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der R&Z Raumdesigner GmbH

1. Geltungsbereich; Definitionen

a) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der „R&Z Raumdesigner GmbH“ (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“) und Verbrauchern sowie Unternehmern (nachfolgend auch „Auftraggeber“). Sie regeln den Kauf von Einbaumöbeln, Saunen und Infrarotkabinen sowie sonstigen von der Auftragnehmerin vertriebene Waren sowie die Erbringung von Werkleistungen wie Herstellung, Montage und sonstige Serviceleistungen.

b) Für alle von der „R&Z Raumdesigner GmbH“ geschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von der „R&Z Raumdesigner GmbH“ im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn die „R&Z Raumdesigner GmbH“ die Lieferungen und Leistungen zukünftig und in Kenntnis von diesen AGB entgegenstehenden Bedingungen vorbehaltlos an den Auftraggeber ausgeführt haben sollte.

c) Verbraucher sind natürliche Personen, die zu Zwecken handeln, die überwiegend keiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertrag kann entweder den Kauf von Einbaumöbeln, Saunen und Infrarotkabinen sowie sonstigen von der Auftragnehmerin vertriebene Waren oder die Erbringung von Werkleistungen wie Herstellung, Montage und sonstige Serviceleistungen zum Gegenstand haben. Die genauen Leistungen, Spezifikationen, Maße, Materialien und Designs ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der „R&Z Raumdesigner GmbH“ sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder durch die Annahme der Bestellung durch die „R&Z Raumdesigner GmbH“ in Schrift- oder in Textform zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Beim Kaufvertrag ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung beim Werkvertrag richtet sich nach dem vereinbarten Werklohn.

b) Bei einem Verbrauchervertrag ist die Zahlung bei Abnahme (Werkvertrag) oder Lieferung (Kaufvertrag) fällig. Bei einem Unternehmervertrag ist die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung und gerechnet ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

c) Zahlungen sind ohne Abzug auf das im Vertrag angegebene Konto der „R&Z Raumdesigner GmbH“ zu leisten.

5. Lieferung und Leistung

a) Die Auftragnehmerin liefert die betr. Waren an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

b) Die Auftragnehmerin führt die vereinbarten Arbeiten termingerecht aus. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs der „R&Z Raumdesigner GmbH“ liegen (z.B. Materialengpässe, höhere Gewalt, Verzögerungen bei Zulieferern, Pandemien etc.), verlängern die Fristen entsprechend.

c) Die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind bei Unternehmerverträgen (B2B-Verträge) Nettopreise. Ihnen ist die jeweilige am Tag der Lieferung / Leistung gültige Mehrwertsteuer hinzuzusetzen.

6. Abnahme (bei Werkleistungen)

Findet die Abnahme nicht unmittelbar nach Fertigstellung des Gewerks statt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von der Auftragnehmerin durchgeführten Werkleistungen nach Fertigstellung innerhalb von fünf Tagen abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin nicht innerhalb dieser Frist schriftlich einen wesentlichen Mangel des Gewerks mitteilt.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Beim Kaufvertrag bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

b) Beim Werkvertrag bleibt das Gewerk einschließlich der verbauten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bei Unternehmern (B2B-Verträge) gilt zusätzlich: Das Eigentum am Werk geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

8. Mängel und Gewährleistung

a) bei Verbraucherverträgen (B2C-Verträge)

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Bei Vorliegen eines Mangels an der Kaufsache oder dem Werk hat der Auftraggeber zunächst ausschließlich und vorrangig das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung). Die Frist zur Mängelbeseitigung beträgt mindestens 2 Wochen, nach Bekanntgabe des Mangels durch den Auftraggeber. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu. Innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist kann die Auftragnehmerin mehrfach wahlweise vorhandene Mängel beseitigen und/oder Ersatz liefern.

(2) Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind Mängel, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Verbrauchers oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z.B. bei Dichtungen) entstanden sind.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Kaufverträgen zwei Jahre ab Ablieferung und bei Werkverträgen für Herstellung, Wartung und Veränderung von Sachen und deren Planung/Überwachung, 2 Jahre ab Abnahme des Werks und für alle sonstigen Werkleistungen 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

(4) Kommt die Auftragnehmerin einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und a) gewährt dieser den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder b) liegt ein Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Auftraggeber diesbezüglich schuldhaft gehandelt, hat er die Aufwendungen der Auftragnehmerin zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.

b) bei Unternehmerverträgen (B2B-Verträge)

(1) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei Kaufverträgen ein Jahr ab Gefahrübergang; bei Werkverträgen gilt die Regelung des § 634a BGB.

(2) Der Auftraggeber ist bei Kaufverträgen verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb von 1 bis 2 Tagen, schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt, sofern der Mangel nicht verborgen war.

(3) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst ausschließlich das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

9. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

a) Für den zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

c) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann i.S.d. HGB handelt, Bocholt. In sonstigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die für diese Bestimmung einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.